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   VG Schleswig, 23.08.2013 - 12 A 160/12   

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https://dejure.org/2013,56259
VG Schleswig, 23.08.2013 - 12 A 160/12 (https://dejure.org/2013,56259)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.08.2013 - 12 A 160/12 (https://dejure.org/2013,56259)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. August 2013 - 12 A 160/12 (https://dejure.org/2013,56259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Beweislast hinsichtlich des Verstreichens der Jahresfrist zum Widerruf bei lediglich geänderter Rechtsauffassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer teilweisen Änderung der Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Vordienstzeiten eines Beamten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2013 - 12 A 160/12
    Erst wenn die Behörde auf der Grundlage aller entscheidungserheblichen Tatsachen den zutreffenden rechtlichen Schluss gezogen hat, dass ihr die Rücknahmebefugnis zusteht, muss sie innerhalb eines Jahres entscheiden, ob sie davon Gebrauch macht (Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 33 S. 16 ff.).".
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2013 - 12 A 160/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Vorschrift einen sehr weiten, auch reine Rechtsanwendungsfehler erfassenden Anwendungsbereich, vgl. zusammenfassend im Urteil vom 28.06.2012 - 2 C 13/11 - BVerwGE 143, 230 ff. Juris Rn. 27:.
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2013 - 12 A 160/12
    Grundsätzlich trifft die materielle Beweislast für ein Verstreichen der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG den Kläger als denjenigen, der sich auf diese in der Abwägung zwischen Vertrauensschutz und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns für ihn günstigen Norm beruft (vgl. Dawin in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand der 24. EL 2012, zu § 108 VwGO Rn. 106; BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55/09 - Buchholz 240 § 31 BBesG Nr. 1, Juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 6.03

    Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Vordienstzeit, Ausbildungszeit,

    Auszug aus VG Schleswig, 23.08.2013 - 12 A 160/12
    Entsprechend stellt auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28.01.2004 - 2 C 6/03 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 14, Juris Rn. 18 auf die Zugangsvoraussetzungen der maßgeblichen Laufbahnvorschriften ab.
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